Makler Tippgeberprovision: Jetzt bares Geld verdienen

Wenn Sie jemanden kennen, der seine Immobilie verkaufen möchte, dann zögern Sie nicht, es mir mitzuteilen! Denn für jeden vermittelten Kontakt mit erfolgreich abgeschlossenen Immobilienverkauf, belohne ich Sie als Dankeschön mit einer wertvollen Tippgeberprovision!

So erhalten Sie ohne großen Aufwand Ihre Tippgeberprovision

Um neue Makler-Aufträge zu gewinnen, bin ich Ihnen für alle Hinweise zu potentiellen Kunden sehr dankbar. Erfahren Sie beispielsweise von Ihren Nachbarn, dass sie ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen möchten, können Sie sich mit Ihrem Wissen an mich wenden. Ich werde Ihre Nachbarn kontaktieren, um sie bei der Veräußerung ihres Objektes zu unterstützen.

Kommt es zu einem Makler-Auftrag mit anschließendem Verkauf der Immobilie, belohne ich Sie als Dankeschön mit einer Tippgeberprovision. Diese Prämie wird Ihnen innerhalb weniger Tage nach Eingang unserer Makler-Provision, auf Ihr Konto gutgeschrieben und richtet sich nach dem Wert der vermittelten Immobilie und der Maklerprovision. Sie erhalten:

ImmobilienwertTippgeberprovison
bis 300.000€ Verkaufspreis5% der Nettoprovision
bis 400.000€ Verkaufspreis6% der Nettoprovision
bis 500.000€ Verkaufspreis7% der Nettoprovision
bis 600.000€ Verkaufspreis8% der Nettoprovision
bis 700.000€ Verkaufspreis9% der Nettoprovision
bis 800.000€ Verkaufspreis10% der Nettoprovision

Beispiel: Sie vermitteln mir eine Immobilie, die für 550.000€ verkauft wird und bei der 5,95% Maklerprovision (inkl. Mehrwertsteuer) vereinbart sind. Dann erhalten Sie auf die Nettoprovison von 5% Ihren Anteil in Höhe von 7% (dies entspricht 1925€).

Bitte beachten Sie: Grundsätzlich können Sie uns jeden Eigentümer empfehlen, der eine Immobilie zu verkaufen hat. Diesen sollten Sie jedoch persönlich kennen und zu ihm ein freundschaftliches oder gar familiäres Verhältnis haben. Zudem müssen Sie den Eigentümer darüber informieren, dass Sie eine Tippgeberprovision erhalten, wenn ein Hausverkauf durch die Empfehlung zustande kommt. Täuschung, Kaltakquise, aggressive Werbung oder gar Belästigung sind wettbewerbswidrig!

Besonders wichtig ist, dass Sie uns die persönlichen Daten des Eigentümers nur nach seiner Einwilligung übermitteln dürfen. Informieren Sie Ihn also vorab, dass Sie uns einen Tipp geben möchten und dass Sie dazu seine Zustimmung benötigen.

Alternativ können Sie ihm auch unsere Kontaktdaten mit Verweis auf Sie als Tippgeber weitergeben, sodass er sich auf Wunsch selbst bei uns melden kann.

Rufen Sie jetzt an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besichtigungstermin mit kostenloser Immobilienbewertung.

Telefon: 06071/5051420
Mobil oder WhatsApp: 0176/21502934
E-Mail: info@immobilienmakler-dieburg.de

Ist die Makler Tippgeberprovision steuerpflichtig?

Wichtig: Die nachfolgenden Hinweise ersetzen weder eine Rechtsberatung, noch sind Sie als steuerliche Beratung zu sehen. Da ich als Makler keine Rechtsberatung geben darf, muss ich Sie an dieser Stelle an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater verweisen, um mit diesen Ihre persönliche Situation zu erörtern.

Ob Sie für die Makler Tippgeberprovision Steuern zahlen müssen, hängt im Allgemeinen von zwei Faktoren ab, die in § 22 Nr. 3 EStG festgeschrieben sind. Zum Einen hängt es von der Höhe der Tippgeberprovision und zum Anderen von der Häufigkeit ab, in der Sie Provisionen im Jahr erhalten.

Erhalten Sie von einem Makler weniger als 256 Euro im Kalenderjahr und sind nur gelegentlich als Tippgeber aktiv, ist Ihre Tippgeberprovision steuerfrei.

Sobald Sie von einem Makler jedoch mehr als 256 Euro Tippgeberprovision im Jahr erhalten, müssen Sie diese bei Ihrer Steuererklärung als sonstige Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG angeben und versteuern.

Wenn Sie über eine gelegentliche Vermittlungstätigkeit hinaus Kontakte vermitteln, um Tippgeberprovisionen zu verdienen, werden Sie sogar umsatzsteuerpflichtig, da es sich dann um Betriebseinnahmen aus einer gewerblichen Tätigkeit handelt. (Ausnahme: Sie sind Kleinunternehmer und verdienen weniger als 22.000 Euro im Jahr.)

Da unsere Tippgeberprovision in den meisten Fällen den Freibetrag von 256 Euro im Jahr erheblich übersteigen kann, ist sie dann steuerpflichtig.

Makler Tippgeberprovision
Jede Empfehlung, die zu einem erfolgreich abgeschlossenen Hausverkauf führt, bekommt von uns eine Tippgeberprovision.

Warum Sie sich auf mich als Makler für Immobilien verlassen können

Als kompetenter und ortskundiger Immobilienmakler aus 64807 Dieburg bin ich mit dem regionalen Immobilienmarkt und den aktuellen Wohnpreisen bestens vertraut.

Mit meinem fundierten Fachwissen als Immobilienmakler und meiner zuverlässigen Arbeitsweise unterstütze ich Sie sehr gerne beim Verkauf Ihrer Immobilie. Dabei übernehme ich alle organisatorischen und administrativen Aufgaben rund um den Immobilienverkauf. Neben der Erledigung von bürokratischen Aufgaben, organisiere ich außerdem zeitlich flexible Besichtigungstermine, bereite alle nötigen Unterlagen für den Notartermin vor und übernehme auf Wunsch gerne die Schlüsselübergabe für Sie.

Meine Maklertätigkeit umfasst verschiedene Objektarten, wie z.B.:

  • Bungalow
  • Büro
  • Doppelhaushälfte
  • Eigentumswohnung
  • Einfamilienhaus
  • Garage und Garagenpark
  • Gewerbeimmobilien
  • Grundstück
  • Haus / Häuser
  • Mietwohnung
  • Penthousewohnung
  • Reihenhaus
  • Scheune
  • 1-Zimmer-, 2-Zimmer-, 3-Zimmer- oder Mehrzimmerwohnung

Möchten Sie eine Tippgeberprovision erhalten, haben Sie Fragen zu meinem Angebot oder wünschen Sie eine kostenlose und unverbindliche Beratung zum Immobilienverkauf? Dann kontaktieren Sie mich gerne!

Mein Tipp - Jetzt anrufen und unverbindlichen Besichtigungstermin mit kostenloser Bewertung Ihrer Immobilie vereinbaren:

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E-Mail: info@immobilienmakler-dieburg.de